Für wen ist die jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1?
Und warum ist sie so wichtig?
Was ist die jährliche Unterweisung?
Die jährliche Unterweisung ist eine Pflichtschulung für Personen, die bestimmte Arbeitsmittel mit Gefährdungspotenzial bedienen. Sie sorgt dafür, dass Bediener ihr Wissen regelmäßig auffrischen, um Unfälle zu vermeiden und gesetzliche Vorschriften einzuhalten.
Gesetzliche Grundlage:
DGUV Vorschrift 1, § 4: „Unternehmer haben Versicherte über Sicherheit und Gesundheitsschutz […] mindestens einmal jährlich zu unterweisen.“
BetrSichV, ArbSchG, TRBS 1111
Warum ist die Unterweisung wichtig?
Gesetzlich vorgeschrieben
Unfallprävention bei Arbeiten mit schweren Maschinen
Schutz vor Haftung bei Unfällen
Pflichtnachweis für Berufsgenossenschaft und Versicherung
Stärkung des sicherheitsbewussten Verhaltens

Wer muss in die jährliche Unterweisung?
Alle Personen mit gültiger Bedienberechtigung für:
Gabelstapler
Hubarbeitsbühnen (Hebebühnen)
Teleskoplader
Krane (alle Arten: Hallen-, Turmdreh-, LKW-Ladekran etc.)
Auch wenn bereits ein Fahrausweis („Schein“) vorhanden ist, ist eine jährliche Unterweisung gesetzlich vorgeschrieben!
Fazit:
Wer einen Stapler, eine Hebebühne, einen Teleskoplader oder einen Kran fährt, muss jährlich unterwiesen werden – unabhängig davon, wann der ursprüngliche Schein gemacht wurde. Nur so bleibt die Bedienberechtigung rechtsgültig und sicher
Was ist der Inhalt der Unterweisung?
Aktualisierung rechtlicher Grundlagen
Auffrischung der Gerätebedienung
Erkennung und Bewertung von Gefahren (z. B. Kippgefahr, Schrägzug, Personen im Gefahrenbereich)
Unfallberichte & Beinaheunfälle aus dem eigenen Betrieb
Sicherheitsmaßnahmen bei besonderen Witterungsverhältnissen oder Geländeverhältnissen
Wartung, Sichtprüfung, Abstellregeln
Verhalten im Notfall / Erste Hilfe
Inhalte können je nach Gerätetyp, Einsatzort und Betriebsablauf angepasst werden
Wann & wie oft?
Mindestens einmal jährlich
Zusätzlich:
bei längerer Abwesenheit (z. B. Krankheit)
nach einem Unfall oder Beinaheunfall
bei technischen Änderungen (neue Anbaugeräte, Software etc.)
bei internen Audits oder Auffälligkeiten

