Für wen ist die jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1?

Und warum ist sie so wichtig?

Was ist die jährliche Unterweisung?

Die jährliche Unterweisung ist eine Pflichtschulung für Personen, die bestimmte Arbeitsmittel mit Gefährdungspotenzial bedienen. Sie sorgt dafür, dass Bediener ihr Wissen regelmäßig auffrischen, um Unfälle zu vermeiden und gesetzliche Vorschriften einzuhalten.

Gesetzliche Grundlage:

DGUV Vorschrift 1, § 4: „Unternehmer haben Versicherte über Sicherheit und Gesundheitsschutz […] mindestens einmal jährlich zu unterweisen.“

BetrSichV, ArbSchG, TRBS 1111

Warum ist die Unterweisung wichtig?

Gesetzlich vorgeschrieben

Unfallprävention bei Arbeiten mit schweren Maschinen

Schutz vor Haftung bei Unfällen

Pflichtnachweis für Berufsgenossenschaft und Versicherung

Stärkung des sicherheitsbewussten Verhaltens

Wer muss in die jährliche Unterweisung?

Alle Personen mit gültiger Bedienberechtigung für:

Gabelstapler

Hubarbeitsbühnen (Hebebühnen)

Teleskoplader

Krane (alle Arten: Hallen-, Turmdreh-, LKW-Ladekran etc.)

Auch wenn bereits ein Fahrausweis („Schein“) vorhanden ist, ist eine jährliche Unterweisung gesetzlich vorgeschrieben!

Fazit:

Wer einen Stapler, eine Hebebühne, einen Teleskoplader oder einen Kran fährt, muss jährlich unterwiesen werden – unabhängig davon, wann der ursprüngliche Schein gemacht wurde. Nur so bleibt die Bedienberechtigung rechtsgültig und sicher

Was ist der Inhalt der Unterweisung?

Aktualisierung rechtlicher Grundlagen

Auffrischung der Gerätebedienung

Erkennung und Bewertung von Gefahren (z. B. Kippgefahr, Schrägzug, Personen im Gefahrenbereich)

Unfallberichte & Beinaheunfälle aus dem eigenen Betrieb

Sicherheitsmaßnahmen bei besonderen Witterungsverhältnissen oder Geländeverhältnissen

Wartung, Sichtprüfung, Abstellregeln

Verhalten im Notfall / Erste Hilfe

Inhalte können je nach Gerätetyp, Einsatzort und Betriebsablauf angepasst werden

 

Wann & wie oft?

Mindestens einmal jährlich

Zusätzlich:

bei längerer Abwesenheit (z. B. Krankheit)

nach einem Unfall oder Beinaheunfall

bei technischen Änderungen (neue Anbaugeräte, Software etc.)

bei internen Audits oder Auffälligkeiten

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